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Die Rentenleistungen in Deutschland bei Berufsunfähigkeit

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Berufsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Berufsunfähigkeit
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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird bei einer Berufsunfähigkeit benötigt und muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Unser wirkliches Vermögen ist unsere eigene Arbeitskraft. Das Einkommen, das wir mit unserer täglichen Arbeit verdienen, ist die Grundlage unseres Lebens. Diese ist gefährdet, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt. Schon durch die Rentenreform im Jahr 2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente für nach dem 1. Januar 1961 Geborene durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Rentenzahlungen bei Berufsunfähigkeit für Versicherte der Jahrgänge vorher wurden drastisch gekürzt. Ohne eine zusätzliche private Vorsorge kann ganz schnell eine finanzielle Versorgungslücke entstehen.

Arbeiten trotz Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist ein Versicherter, der aufgrund einer Krankheit, den Folgen eines Unfalls oder Kräfteverfall nicht mehr seinem Beruf nachgehen kann. Unter Umständen erhält er keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und muss jeder anderen Tätigkeit nachgehen. Dies kann ebenfalls zu einem Loch im Geldbeutel führen, wenn der Versicherte vorher in einer höheren Position tätig war und gezwungen ist, die Arbeit eines Hilfsarbeiters zu verrichten. Der Grad der Erwerbsunfähigkeit spielt ebenfalls eine Rolle. Eine teilweise Erwerbsminderung tritt ein, wenn man aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen täglich weniger als 6 Stunden aber mehr als 3 Stunden erwerbsfähig ist. Es erfolgt die Zahlung einer halben Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der gesundheitliche Zustand nicht mehr zulässt, mehr als 3 Stunden täglich seinem Erwerb nachzugehen. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt dann ca. 38 % des letzten Bruttoeinkommens.

Heute ein wichtiges Thema – Berufsunfähigkeit

Gerade in der heutigen Zeit ist schnell die Situation gegeben, die körperlichen Voraussetzungen für seinen Beruf nicht mehr zu erfüllen. Bereits jeder vierte Arbeitnehmer wird durch körperliche Verletzungen, Krankheit oder Kräfteverfall vor dem Eintritt ins Rentenalter erwerbs- oder berufsunfähig. Besonders seelische Erkrankungen wie Burn-Out und Depressionen sind ein häufiger Krankheitsgrund. Bereits zwei Drittel der Frauen und ein Drittel der Drittel der Männer, die berufsunfähig werden, können aufgrund dieser Störungen den Anforderungen ihres Berufs nicht mehr gerecht werden.

Die neue Rentenreform

Vor der Rentenreform wurde bei der Berufsunfähigkeitsrente der erlernte Beruf als Maßstab angesetzt. Konnte dieser aufgrund von Unfallfolgen oder einer Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden, so erhielt man eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, diese entsprach ca. 2/3 der Altersrente. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente, die seit der Rentenreform gilt, spielt der erlernte Beruf keine Rolle mehr, sondern das Restleistungsvermögen. Das bedeutet, wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält keinerlei Zahlungen aus der Rentenkasse, auch wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und er muß jegliche andere Arbeit annehmen oder die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen.

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